Mehr Steuern, mehr Bildung?
30. August 2010Die SPD hat ihre soziale Ader wiederentdeckt: Ein Antrag des Bundesvorstands fordert eine Erhöhung des (zuletzt unter der rot-grünen Bundesregierung Schröder gesenkten) Spitzensatzes der Einkommensteuer sowie eine Wiedereinführung der Vermögensteuer. Diese Einnahmen sollen in die Bildung fließen. Die Reichen sollen für die Zukunft der Kinder zahlen – dagegen kann man doch auf den ersten Blick nichts sagen. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich das Vorhaben dagegen als Luftnummer.
Zunächst würde ein angepeilter Spitzensteuersatz von 49 % inklusive Solidaritätszuschlag bereits bei 51,7 % liegen und wäre damit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das maximal eine „hälftige Teilung“ zwischen Bürger und Staat zulässt, an der Grenze des gerade noch akzeptablen.
Auch die Vermögensteuer wurde einst – vor allem aufgrund der Bewertung von Immobilienvermögen – für verfassungswidrig erklärt. Offiziell gibt es diese Steuer zwar noch, sie wird jedoch seit 1997 nicht mehr erhoben. Vor einer Wiedereinführung müsste also zuerst eine gerechte Besteuerungsgrundlage gefunden werden. Zudem würde sich die Frage stellen, warum jemand, der schon mehr als die Hälfte seiner Einnahmen dem Staat abtreten muss, dann auch noch eine Steuer auf seine bereits versteuerten Ersparnisse zahlen soll.
Der größte Haken am Vorschlag der SPD ist aber angestrebte Verwendungszweck: Von der dementsprechend erhöhten Einkommensteuer erhält der Bund ca. 2 Milliarden Euro. Da aber Bildung fast ausschließlich Ländersache ist, kann er dieses Geld nicht für Schulen investieren. Weitere 2 Mrd. Euro aus der Einkommen- und bis zu 10 Mrd. Euro aus der Vermögensteuer fließen zwar an die Länder; diese können aber nicht verpflichtet werden, das Geld auch tatsächlich in die Bildung fließen zu lassen.
Für dieses Dilemma hat der SPD-Parteivorstand eine bestechende Lösung entwickelt: „Unsere Verfassung (Kooperationsverbot in Bildungsfragen zwischen Bund und Ländern) muss dafür so gestaltet werden, dass die Länder diese zusätzlichen Mittel ohne Vorgaben des Bundes erhalten aber ausschließlich im Bildungsbereich einsetzen.“ Die Länder sollen also gleichzeitig frei als auch unfrei in der Mittelverwendung sein.
Außerdem sollte sich auch eine der ersten Lektionen des Staatsrechts und der Volkswirtschaft bis in die SPD herumgesprochen haben: Alle Einnahmen des Staates fließen in den Haushalt, alle Ausgaben werden aus dem Haushalt bezahlt. Eine zweckgebundene Steuer gibt es nicht. Davon abgesehen stünde es den Ländern völlig frei, ihre eigenen Investitionen in die Schulen zurückzufahren und genau um den Betrag abzusenken, der ihnen nun durch Steuererhöhungen zufallen soll. Dann gäbe es in den Schulen keinen einzigen zusätzlichen Lehrer.
Wenn die derzeitigen Bundestagsparteien der Meinung sind, dass sie mehr Steuereinnahmen brauchen, dann sollen sie das offen sagen und zur Diskussion stellen. Wer als Argument dafür einen gut klingenden Verwendungszweck vorschiebt, sollte aber auch sicherstellen, dass er dieses Versprechen einhalten kann. Soviel Ehrlichkeit haben die Bürger jedenfalls verdient – das findet zumindest die Bayernpartei.
(Bild: pixelio.de, Rolf.)
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