Seit 1949 hat Bayern an die Bundesrepublik gezahlt. (Netto und inflationsbereinigt; alle Finanzrückflüsse abgezogen.)

Staatsverschuldung: Der Bund lastet auf Bayern

23. Januar 2012

Angesichts der Pläne der Staatsregierung, die bayerischen Schulden zu tilgen, erinnert die Bayernpartei an die Höhe der Bundesschulden, die den Freistaat auch weiterhin belasten werden. Die Alternative dagegen sei, bayerische Gelder im Land zu lassen, anstatt sie über den Bund an andere Länder umzuverteilen. Damit könne Bayern in zwei Jahrzehnten vollständig schuldenfrei sein.

Im Zusammenhang mit seinem schon fast traditionellen inkonsequenten Poltern gegen den Länderfinanzausgleich hat Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) eine bemerkenswerte Ankündigung verlautbart: Bis zum Jahr 2030 will er die bayerische Staatsverschuldung von derzeit knapp 30 Milliarden Euro auf null reduziert haben. Bei diesem zweifellos lobenswerten Vorhaben wünscht ihm auch die Bayernpartei viel Erfolg. Unter den derzeitigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik ist recht viel mehr schwer zu erreichen. Dass es sich Bayern aber anscheinend gerade einmal leisten kann, gut 1,5 Milliarden Euro pro Jahr für die eigene Schuldentilgung zu verwenden, während es gleichzeitig (allein über den Länderfinanzausgleich) mehr als doppelt so viel an die anderen Länder abgeben muss, sollte einem schon zu denken geben.

Und trotzdem sind diese bayerischen Schulden kaum mehr als die berüchtigten „Peanuts“ im Vergleich zur Bundesschuld. Deren Höhe lässt sich – wegen der sich jeden Tag ändernden Situation der Eurokrise und der damit verbundenen Rettungspakete, aber auch aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden – schwer feststellen, aber mit 2 Billionen Euro liegt man wohl einigermaßen richtig. Das übrigens sind 2000 Milliarden oder zwei Millionen Millionen.

Für diesen Schuldenberg sind alle größeren Parteien gleichermaßen im Rahmen ihrer jeweiligen Regierungsbeteiligung verantwortlich. Dabei widerspricht es an sich den Grundüberzeugungen aller politischen Richtungen, Schulden anzuhäufen. Denn es lässt sich mit konservativen Werten schwerlich vereinbaren, dauerhaft über seinen Verhältnissen zu leben. Es entspricht wohl kaum dem liberalen Freiheitsbegriff, dass die Entscheidungen künftiger Wähler und Politiker maßgeblich von den ihnen hinterlassenen Verpflichtungen eingeengt werden. Und ist es etwa sozial, dass ein Kind heute mit rechnerischen 25.000 Euro Staatsschuldenanteil zur Welt kommt? (Ob es piratig ist, Schulden anzuhäufen, konnten wir auf die Schnelle nicht feststellen. Da das Kreditwesen bei World of Warcraft aber kaum entwickelt ist, gehen wir nicht davon aus.)

Von der Bundesschuld entfällt auf Bayern – je nachdem, welchen Maßstab man nimmt – ein Anteil von etwa 15 bis 20 %. Für diese 400 Milliarden bräuchten wir bei der oben genannten Tilgungshöhe von 1,5 Milliarden ungefähr 250 Jahre. Würden wir dagegen all das Geld verwenden, das Bayern Jahr für Jahr an den Bund und an die anderen Länder verliert, sähe die Rechnung schon ganz anders aus: Könnte Bayern die mehr als 31 Milliarden Euro statt in die gesamtdeutschen Sozialkassen, in den Länderfinanzausgleich und in den allgemeinen Bundeshaushalt einfach selbständig in die Schuldentilgung stecken, dann wäre der Freistaat spätestens in 20 Jahren sämtliche Schulden los. Auch diejenigen, die Bonn und Berlin auf unsere Kosten angehäuft haben. Unsere eigene Staatsverschuldung wären wir dagegen schon einem Jahr los – und nicht erst 2030, wie Seehofer plant.

Man mag heute wohl kaum davon träumen, aber die Vorteile einer solchen Schuldenfreiheit wären enorm: Keine Zinszahlungen und keine Tilgung mehr, die zentnerschwer auf dem Staatshaushalt lasten. Kein Zittern um das eigene „Rating“, keine Abhängigkeit von Zinsschwankungen am Anleihenmarkt. Steuersenkungen zugunsten aller wären möglich; Steuersenkungen, die mittlerweile zum Mythos der Politik geworden sind, aber mit dem Status quo so bald nicht kommen werden. Und vor allem könnte Bayern das Geld seiner Bürger in die Zukunft investieren, statt den ungedeckten Ausgaben der Vergangenheit hinterherzulaufen.

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Länderfinanzausgleich: Seehofers Kampf im Nebel

20. Januar 2012

Aktuell kann sich die CSU wieder einmal als politische Kraft profilieren, die für die Interessen Bayerns kämpft: Es geht um den Länderfinanzausgleich. In bester populistisch-aktionistischer Manier betont Ministerpräsident Horst Seehofer, welche Milliarden-Summen Bayern doch hier an die anderen Länder abführen muss. Sogar vom Einfrieren der Zahlungen auf dem jetzigen Stand ist die Rede. Und prompt geht sein Kalkül auf und er kann sich der Kritik anderer Länder sicher sein, von Mecklenburg-Vorpommern Ministerpräsident Sellering (SPD) bis hin zur sächsischen CDU.

Freilich ist der Länderfinanzausgleich ein Ärgernis für Bayern. Aber wir alle könnten uns glücklich schätzen, wenn das unser größtes Problem wäre. Diese Zahlungen machen nämlich gerade einmal 3,7 Milliarden Euro aus. Es gibt aber noch ganz erhebliche Finanztransfers über die verschiedenen anderen Kassen. Eine ehrliche Bilanz müsste alle Steuern und Sozialabgaben bayerischer Bürger und alle Zahlungen des bayerischen Staats an den Bund berücksichtigen und dem die Investitionen und Leistungen des Bundes in Bayern und die Rückflüsse in Form von Sozialleistungen an Menschen in Bayern gegenüberstellen. Aus gutem Grund gibt es hierfür kaum nach Ländern getrennte Statistiken.

Wenn man aber die existierenden Zahlen auswertet, dann kommt man – wirklich sehr vorsichtig gerechnet – bereits auf deutlich über 30 Milliarden.

Diese gewaltige Umverteilung gibt es im übrigen schon seit Beginn der Bundesrepublik. Es war ja gerade ein großer Kritikpunkt am früheren Länderfinanzausgleich, dass Bayern (in sehr geringem Umfang) ein Empfängerland war, obwohl es wirtschaftlich deutlich besser dastand als der Bundesschnitt. Dementsprechend fand ein Finanzausgleich über die Sozialkassen zu Lasten Bayerns schon immer statt. Die häufige Kritik, wir wollten uns nun aus der Solidarität, von der Bayern jahrelang profitiert hätte, verabschieden, geht also völlig ins Leere.

Warum erwähnt die CSU all das denn nie? Ganz einfach: Weil sie dann das gesamte bundesstaatliche System Deutschlands in Frage stellen müsste. Gegen den Länderfinanzausgleich, der nur eine Nuance im Finanzgefüge darstellt und den man ohne weiteres abschaffen könnte, kann man jederzeit schimpfen oder auch klagen. Aber wie soll man die Arbeitslosenversicherung, die Krankenkassen oder gar die Steuerverteilung aus Ländersicht kritisieren, ohne dass sich die Frage nach der Berechtigung des Bundes stellt?

Die deutschnationale Ausrichtung der CSU ist so etwas wie ihre heilige Kuh. Man darf sie nicht schlachten, ja, noch nicht einmal antasten. Darum zündet man lieber einige Nebelkerzen auf Nebenkriegsschauplätzen, um die eigene Verbundenheit mit Bayern pro forma zu demonstrieren. Die immer wiederkehrende Kritik der CSU am Länderfinanzausgleich ist nur ein Beispiel hierfür. Dieser muss der CSU wie eine Gans erscheinen, die goldene Populismuseier legt: Die Kritik daran ist für die CSU derartig nützlich, dass sie eine Neuordnung zugunsten Bayerns gar nicht wollen kann. Wenn es an die wesentlichen Punkte der Finanztransfers geht, belügt man lieber die eigenen Bürger.

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SOPA und PIPA

18. Januar 2012

Über den „Stop Online Piracy Act“ und den „Protect IP Act“, die US-Gesetze SOPA und PIPA, wird derzeit in allen Medien berichtet. Sie geben, kurz gesagt, Urheberrechtsinhabern weitreichende Möglichkeiten, auf Verletzungen ihrer Rechte im Internet zu reagieren. Dies beinhaltet aber – und daran entzündet sich die maßgebliche Kritik – nicht nur das Abstellen des Verstoßes und das Entfernen der Inhalte, sondern viel weitergehende Maßnahmen, die bis hin zum Blockieren von Internetseiten und zum Eingreifen in fremde Verträge gehen. Teilweise wird auch die Meinungsfreiheit sowie die Anonymität von Enthüllungen im Dienste der Allgemeinheit (Whistleblowing) gefährdet gesehen. Näher wollen wir darauf nicht eingehen, alle wesentlichen Informationen dazu finden Sie in der Suchmaschine oder im Online-Lexikon Ihres Vertrauen – solange diese noch nicht abgeschaltet wurden.

Bei aller berechtigter Kritik an diesen amerikanischen Gesetzen muss man aber auch eines unverblümt feststellen: So wahnsinnig weit davon sind wir hier in Bayern auch nicht weg. Das deutsche Zivilrecht kennt einen sogenannten Unterlassungsanspruch. Wer also seine Rechte durch die Handlung eines anderen bedroht sieht, kann diesen zur Unterlassung verpflichten. Dies geschieht in der Regel durch eine Abmahnung seitens eines Rechtsanwalts, der zugleich eine Unterlassungserklärung (eine Art Vertrag) mitschickt, in dem die Gegenseite verspricht, für jeden weiteren Verstoß eine Vertragsstrage (quasi als pauschalierter Schadensersatz) zu bezahlen.

Dass dieses Ergebnis auch ohne Anwalt mit einer simplen E-Mail zu erreichen wäre, interessiert niemanden. Die Kosten des Rechtsanwalts muss der so Abgemahnte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezahlen – aufgrund einer aberwitzigen Verdrehung der Gesetze. Damit es sich auch richtig lohnt, wird der Streitwert (nach dem sich die Gebühren des Anwalts berechnen) nach der alten Formel „Pi mal Daumen“ festgesetzt. So ist ein bestenfalls drittklassiges Bild dann auf einmal 5000 Euro wert – auch das decken die Gerichte ohne größere Bedenken.

Bis hierhin mag man die Sache noch für ärgerlich, aber zumindest in Ansätzen verständlich halten. Schließlich weiß jeder, dass man keine fremden Bilder oder Texte verwenden darf. Wer es dennoch tut, muss eben mit den Konsequenzen leben.

Aber auch hier weiß die Rechtsprechung Rat, um ihren Berufskollegen lukrative Mandate zu verschaffen: Der Unterlassungsanspruch ist verschuldensunabhängig. Auch, wenn man nichts dafür kann, wenn man von diesem Verstoß gar nichts wusste, wenn ein anderer diesen Inhalt auf die Seite gestellt hat. Jede interaktive Seite, bei der die Besucher eigene Inhalte veröffentlichen können, steht also unter einem enormen Abmahnrisiko.

Nun gibt es verschiedene Gesetze, die regeln, dass jeder Homepage-Betreiber nur für Inhalte verantwortlich ist, die er gekannt hat (z.B. §§ 7 ff Telemediengesetz, §§ 6 ff Mediendienstestaatsvertrag). Er haftet also – wie fast im gesamten Zivilrecht – nur verschuldensabhängig. Dazu gibt es aber eine wirklich bemerkenswerte Haltung der Gerichte: „Ja, das steht im Gesetz, aber das gilt nicht.“ Die Beschränkung der Verantwortlichkeit sei nur für Schadenersatzansprüche gedacht.

Da mag man seinen Glauben an die Rechtsstaatlichkeit verlieren, aber trotzdem: SOPA und PIPA sind noch einmal eine andere Klasse. Das ist freilich richtig, aber ist die Wirkung nicht ganz ähnlich? Eine kleine, aufstrebende Firma (und welche Homepage hat nicht irgendwann so angefangen) ist spätestens mit der zweiten Abmahnung faktisch erledigt. Jeweils einige tausend Euro Anwaltskosten, außerdem das Damoklesschwert mehrerer zehntausend Euro für weitere Verstöße. Wer will so weitermachen?

Eines darf man aber nicht vergessen: All das haben die Gerichte durch freie Rechtsfindung ohne gesetzliche Grundlage mehr oder weniger aus der Luft gegriffen. Man stelle sich dann einmal vor, was manche Richter aus Gesetzen wie dem Stop Online Piracy Act machen würden.

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Einladung zum Politischen Aschermittwoch der Bayernpartei 2012

18. Januar 2012

Auch dieses Jahr begeht die Bayernpartei wieder ihren traditionellen Politischen Aschermittwoch. Wer einmal die handfeste, niederbayerische politische Auseinandersetzung direkt erleben will, ist herzlich willkommen:

22. Februar 2012
Beginn: 11:00 Uhr
(Einlass 10 Uhr)

Wolferstetterbräu
Stadtplatz 14
Vilshofen

Reden:
Florian Weber (Landesvorsitzender, Kreisrat)
Hubert Dorn (Landesgeneralsekretär, Bezirksrat)


Anreise: Bus ab München

Haltestellen:
Ostbahnhof/Orleansplatz (7:30 Uhr)
Landesgeschäftsstelle Baumkirchner Str. 20 (8:00 Uhr)
Shell-Station Autobahnausfahrt Essenbach/Parkplatz (9:00 Uhr)

Preis hin und zurück: 12 Euro, bei vielen Mitfahrern auch günstiger

Anmeldung erbeten: Landesgeschäftsstelle, 089/452442700, post@bayernpartei.de

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Wir sind nicht piratig?

17. Januar 2012

Ja, wir geben es zu: Auch Politiker sind nur Menschen. Auch wir haben Gefühle und manchmal tut es wirklich weh, wenn wir unberechtigt kritisiert werden. Manche Dinge ist man freilich schon gewohnt. Manche Bezeichnungen schmerzen nicht mehr gar so: Monarchisten, Eigenbrödler, Isolationisten, Lederhosn-Fetischisten – damit kann man uns nicht mehr treffen.

Aber das vernichtende Urteil der Bezirkssekretärin der unterfränkischen Piratenpartei, Beate Kesper, ist uns allen durch Mark und Bein gefahren: Die Bayernpartei sei nicht piratig. Ausgerechnet wir? Dabei kämpfen wir Tag für Tag um unsere Piratigkeit. Allgemein akzeptierter Dresscode für Vorstandssitzungen der BP sind Latzhose und Palästinensertuch. Unvergessen ist auch das viertägige „Entern und kapern“-Seminar unserer Jugendorganisation vor der Küste Somalias. All das hat aber scheinbar nichts geholfen. Wir sind immer noch nicht piratig. Vielleicht sollten wir es lassen, uns mit Politik zu beschäftigen. Aber auch dann wären wir wahrscheinlich immer noch keine Piraten, sondern ganz einfach Freie Wähler.

Ach ja, der Auslöser dafür war übrigens die mittlerweile allseits bekannte 18-Prozent-Umfrage. Dafür hätten wir keine Quelle angegeben. Insoweit freut es uns, dass wir Frau Kesper bei ihrer eigenen Piratisierung etwas helfen können: In diesem neumodischen Internetdings kann sich ja kein Mensch mehr auskennen. Überall nur WWW und @ und Stopp-Schilder und HTTP – wie soll man da den Überblick behalten? Darum gibt es sogenannte Suchmaschinen. Google ist eine davon. Und wenn man da eingibt, was man sucht, findet man manchmal auch das, was man sucht. Gibt man nun zum Beispiel „Bayernpartei Umfrage 18 %“ oder etwas ungelenker „Wie viele Bayern würden Bayernpartei wählen“ ein, so findet man zahlreiche Seiten, auf denen es um das Umfrageergebnis geht. Diese Technik…!

Und ziemlich weit oben findet man die Seite Bayernpartei wertet FORSA-Umfrage aus. Dort steht ganz am Anfang (wo man es auch mit einer total piratigen Augenklappe sieht): „18 % der Bayern könnten sich vorstellen, bei der nächsten Landtagswahl für die Bayernpartei zu stimmen. Dieses Ergebnis erbrachte nun eine repräsentative Umfrage des renommierten Forsa-Instituts, die Ende Oktober bis Ende November durchgeführt wurde. 1002 wahlberechtigte bayerische Bürger wurden hierfür befragt.“

Übrigens hat die Piratenpartei den zweiten Teil derselben Umfrage, die Sonntagsfrage, mindestens genauso „herausposaunt“ wie wir. Beleg dafür war der Verweis auf Wahlrecht.de – also nach piratigen Maßstäben bestenfalls eine Sekundärquelle. Die Umfrage sah die Piraten nämlich kurzfristig knapp über 5 % in Bayern.

Das ist freilich auch das Ziel der BP. Allerdings wüssten wir auch ziemlich genau, was wir vom Landtag aus zum Wohl der Bürger alles verändern könnten. Für uns ist Demokratie mehr als „liquid democracy“. Selbstbestimmung ist für uns mehr als nur unter verschiedenen Browsern wählen zu dürfen. Und wir verteidigen die Bürgerrechte auch außerhalb des Internets.

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