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Mehr Steuern, mehr Bildung?

30. August 2010

Die SPD hat ihre soziale Ader wiederentdeckt: Ein Antrag des Bundesvorstands fordert eine Erhöhung des (zuletzt unter der rot-grünen Bundesregierung Schröder gesenkten) Spitzensatzes der Einkommensteuer sowie eine Wiedereinführung der Vermögensteuer. Diese Einnahmen sollen in die Bildung fließen. Die Reichen sollen für die Zukunft der Kinder zahlen – dagegen kann man doch auf den ersten Blick nichts sagen. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich das Vorhaben dagegen als Luftnummer.

Zunächst würde ein angepeilter Spitzensteuersatz von 49 % inklusive Solidaritätszuschlag bereits bei 51,7 % liegen und wäre damit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das maximal eine „hälftige Teilung“ zwischen Bürger und Staat zulässt, an der Grenze des gerade noch akzeptablen.

Auch die Vermögensteuer wurde einst – vor allem aufgrund der Bewertung von Immobilienvermögen – für verfassungswidrig erklärt. Offiziell gibt es diese Steuer zwar noch, sie wird jedoch seit 1997 nicht mehr erhoben. Vor einer Wiedereinführung müsste also zuerst eine gerechte Besteuerungsgrundlage gefunden werden. Zudem würde sich die Frage stellen, warum jemand, der schon mehr als die Hälfte seiner Einnahmen dem Staat abtreten muss, dann auch noch eine Steuer auf seine bereits versteuerten Ersparnisse zahlen soll.

Der größte Haken am Vorschlag der SPD ist aber angestrebte Verwendungszweck: Von der dementsprechend erhöhten Einkommensteuer erhält der Bund ca. 2 Milliarden Euro. Da aber Bildung fast ausschließlich Ländersache ist, kann er dieses Geld nicht für Schulen investieren. Weitere 2 Mrd. Euro aus der Einkommen- und bis zu 10 Mrd. Euro aus der Vermögensteuer fließen zwar an die Länder; diese können aber nicht verpflichtet werden, das Geld auch tatsächlich in die Bildung fließen zu lassen.

Für dieses Dilemma hat der SPD-Parteivorstand eine bestechende Lösung entwickelt: „Unsere Verfassung (Kooperationsverbot in Bildungsfragen zwischen Bund und Ländern) muss dafür so gestaltet werden, dass die Länder diese zusätzlichen Mittel ohne Vorgaben des Bundes erhalten aber ausschließlich im Bildungsbereich einsetzen.“ Die Länder sollen also gleichzeitig frei als auch unfrei in der Mittelverwendung sein.

Außerdem sollte sich auch eine der ersten Lektionen des Staatsrechts und der Volkswirtschaft bis in die SPD herumgesprochen haben: Alle Einnahmen des Staates fließen in den Haushalt, alle Ausgaben werden aus dem Haushalt bezahlt. Eine zweckgebundene Steuer gibt es nicht. Davon abgesehen stünde es den Ländern völlig frei, ihre eigenen Investitionen in die Schulen zurückzufahren und genau um den Betrag abzusenken, der ihnen nun durch Steuererhöhungen zufallen soll. Dann gäbe es in den Schulen keinen einzigen zusätzlichen Lehrer.

Wenn die derzeitigen Bundestagsparteien der Meinung sind, dass sie mehr Steuereinnahmen brauchen, dann sollen sie das offen sagen und zur Diskussion stellen. Wer als Argument dafür einen gut klingenden Verwendungszweck vorschiebt, sollte aber auch sicherstellen, dass er dieses Versprechen einhalten kann. Soviel Ehrlichkeit haben die Bürger jedenfalls verdient – das findet zumindest die Bayernpartei.

(Bild: pixelio.de, Rolf.)

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Karlsruhe entmachtet sich selbst

26. August 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge mit älteren Personen gesprochen („Mangold-Urteil“). Das wäre an sich relativ unspektakulär, gäbe es nicht eine Besonderheit: Das höchste deutsche Gericht hat entschieden, nicht entscheiden zu wollen.

Der Sachverhalt wurde bereits in einem anderen Fall vom Europäischen Gerichtshof beurteilt. Dessen Rechtsansicht sei nun von den Gerichten der EU-Mitgliedsstaaten sklavisch anzuwenden, sofern nicht „das Handeln der Unionsgewalt offensichtlich kompetenzwidrig ist und der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zwischen Mitgliedsstaaten und Europäischer Union zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt“.

Wenn also nicht offensichtlich ist, dass die EU sich eine eigentlich den Mitgliedsländern zustehende Zuständigkeit angemaßt hat, hat Karlsruhe nichts zu melden. Eigentlich wäre es gerade die Funktion der Gerichte, Zweifelsfälle (in denen nicht gleich offensichtlich ist, welche Ebene zuständig ist) zu entscheiden. Diese sind aber nun der Kontrolle der nationalen Gerichte entzogen – eine derartige Selbstentmachtung des BVerfG ist wohl beispiellos.

Dabei gehen die Einschränkungen noch weiter: Sogar bei offensichtlicher Kompetenzwidrigkeit will Karlsruhe nur einschreiten, wenn diese illegale Bevormundung durch die EU „strukturell bedeutsam“ ist – einfache Rechtswidrigkeit reicht also nicht mehr.

Dieser richterliche Freibrief für die Europäische Union ist höchst bedenklich. Eigentlich sollte es die Aufgabe der Mitgliedsstaaten sein, die EU-Ebene im Gegenzug für die abgegebenen Kompetenzen politisch und rechtlich zu kontrollieren. Mit dieser BVerfG-Entscheidung wird die Kontrolle aber ausschließlich dem Europäischen Gerichtshof übetragen. Dass der EuGH seinerseits – vorsichtig gesagt – recht zentralistisch und EU-freundlich ausgerichtet ist, wird niemand bestreiten.

Die Bayernpartei bekennt sich seit ihrer Gründung 1946 zur europäischen Idee, plädiert aber für ein „Europa der Regionen“, das sich dem Prinzip der Subsidiarität unterordnet und nur Entscheidungen trifft, die über die Möglichkeiten der Einzelstaaten hinausgehen. Überschreiten die europäischen Organe diese Kompetenzen, dann müssen die Mitgliedsländer aber auch die Befugnis haben, hiergegen einzuschreiten und ihre Rechte zu schützen.

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Zum Tode Sepp Daxenbergers

18. August 2010

Mit Bestürzung nahm die Bayernpartei die Nachricht vom Tode Sepp Daxenbergers und seiner Ehefrau zur Kenntnis.

Der Landesvorsitzende der Bayernpartei Florian Weber erklärte: „Angesichts dieser enormen familiären Tragik rücken politische Aspekte natürlich völlig in den Hintergrund. Trotzdem muss man respektvoll konstatieren, dass Bayern mit Sepp Daxenberger den profiliertesten grünen Politiker verliert. Er zeichnete sich durch seine Heimatverbundenheit aus, die wir in der Bayernpartei insbesondere auf Kreis- und Bezirksebene erlebt und geschätzt haben.“

Das besondere Mitgefühl der Bayernpartei gilt selbstverständlich den Söhnen der Daxenbergers.

Zum Nachruf der Traunsteiner Kreistagsfraktion.

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Seehofers Resonanzstudie und der CSU-Absolutismus

13. August 2010

Quelle: Wikipedia (Krone, Seehofer); eigene Bearbeitung.

Meinungsumfragen sind für Parteien unerlässlich. Die Wahlkampfmanager der großen Parteien stellen bei ihren Wahlprogrammen die Themen in den Vordergrund, die aktuell in den Medien diskutiert werden und den Menschen wichtig sind. Und um diese Themen zu erfahren, werden im Vorfeld telefonische Meinungsumfragen durchgeführt.

Solche Umfragen kosten eine Menge Geld und deshalb können sich nur große Parteien solcher Mittel bedienen. Doch für ganz große Parteien sind solche Befragungen kostenlos – die CSU gibt sie als offizielles Anliegen der Staatskanzlei in Auftrag. Bezahlt werden sie dann vom Steuerzahler.

Die Bayernpartei hat die aktuell diskutierte Studie der CSU/Staatskanzlei analysiert und die prägnantesten Tipps des Umfrageinstitutes für die CSU zusammengestellt und kommentiert.
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Bayernpartei: Aufkommensneutrale EU-Steuer vorstellbar

10. August 2010

Die Forderung nach einer EU-Steuer hat reflexartige Reaktionen bei den meisten politischen Akteuren ausgelöst. Von der CSU über das Bundeskanzleramt bis hin zur Linken wird dieser Vorstoß des Haushaltskommissars Janusz Lewandowski deutlich abgelehnt. Dabei könnte aus Sicht der Bayernpartei eine vernünftige und aufkommensneutrale (den Bürger also nicht zusätzlich belastende) EU-Steuer die Finanzierung der Europäischen Union transparenter und gerechter machen.

Eines vorweg: Es ist höchst heuchlerisch, so zu tun, als würden wir alle keine Steuern für die EU zahlen. Die EU finanziert sich bereits seit EG-Zeiten aus einem Mehrwertsteueranteil, der von den Mitgliedsländern abgeführt wird. Zusätzlich gibt es sogenannte BNE-Eigenmittel, die die Länder entsprechend ihrem Bruttonationaleinkommen (eine Rechenvariante des Bruttosozialprodukts) an die Europäische Union zahlen müssen – faktisch ein Mitgliedsbeitrag. Dieser wird direkt aus dem Bundeshaushalt überwiesen – und der Bundeshaushalt wird wiederum aus den Steuereinnahmen gefüllt.

Rechnet man alle Finanzierungsarten zusammen, so unterstützt die Bundesrepublik die EU mit zur Zeit jährlich ca. 23,5 Milliarden Euro, Tendenz steigend. Zum Bundeshaushalt trägt Bayern wiederum mit ca. 20 % weit überproportional bei. Wer also glaubt, sein Geld bliebe nach derzeitigem Stand zu 100 % im eigenen Lande, muss sehr naiv sein.

Die Bayernpartei könnte sich ein Modell vorstellen, nach der es eine EU-Mehrwertsteuer in Höhe von 2,2 % gäbe, im Gegenzug dazu aber alle anderen EU-Einnahmen abgeschafft werden.

Diese Höhe wäre ausreichend, um den bisherigen europäischen Haushalt zu finanzieren, brächte aber folgende Vorteile:
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