Vorratsdatenspeicherung ist schädlich und verzichtbar
Es scheint, als habe sich der neue Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Rat bei Werbeprofis eingeholt. Zumindest deutet der Euphemismus darauf hin, den Friedrich in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung an den Tag legt.
So wie kein Hersteller eines Produkts auf die Nachteile des beworbenen Erzeugnisses hinweisen würde („mit dem Kauf dieser Hose fördern Sie die Kinderarbeit“), so wenig will Herr Friedrich auf die negativen Auswirkungen der Datenspeicherung aufmerksam machen. Um den Eindruck der totalen Überwachung bei der Bezeichnung „Vorratsdatenspeicherung“ zu vermeiden, will er sie nun „Mindestdatenspeicherung“ nennen.
Und er geht noch weiter. Seine Vorgänger argumentierten zur Einführung bzw. Beibehaltung dieser Maßnahme stets damit, dass sie helfen könne, schwere Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern. Dieses Argument impliziert allerdings, dass zu diesem Zweck das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung überwacht werden muss.
Friedrich argumentiert deshalb genau anders herum: Es gehe darum, „schwere Straftaten im Nachhinein besser aufklären zu können“, sagte er in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. Scheinbar will er damit unschöne Assoziationen beim Wähler umgehen.
Dass die Vorratsdatenspeicherung – sollte sie wieder eingeführt werden – nach wie vor und trotz aller beschönigenden Phrasen und Bezeichnungen alle Bürger unter Generalverdacht stellt, bleibt Tatsache. Sie führt uns weiter hinein in den Überwachungsstaat.
Dabei ist sie völlig überflüssig, wie die Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen in der Vergangenheit gezeigt hat: 2009, in dem Jahr also, in dem die Vorratsdatenspeicherung durchgeführt wurde, blieb die Aufklärungsquote von Straftaten im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.
Die Bayernpartei lehnt die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ab. Auf ein Instrument, das viel kostet, erheblichen gesellschaftlichen Schaden anrichtet und dabei nicht einmal einen Nutzen bringt, kann getrost verzichtet werden.
Bild: pixelio.de, Thorsten Freyer




Am 19. April 2011 um 10:50 Uhr
„Mitgliedsstaaten müssen den Regeln folgen, da gibt es keine Ausnahme“ sagt die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Die EU-Kommission in Brüssel droht Deutschland mit dem Einleiten von rechtlichen Schritten und evtl. sogar mit einem Zwangsgeld sollte es die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht zeitnah in ein Gesetz umsetzen.
Der Bundes-Innenminister Hans-Peter Friedrich (der CSUler der immer eine Deutschlandfahne am Rever trägt, weil sein Vaterland Deutschland ist … mit Bayern hat er scheinbar nicht viel am Hut) wird sich wohl darüber freuen … schließlich ist er mit der größte Verfechter der Speicherung.
Eigentlich müsste es jetzt mal einen parteiübergreifenden Aufschrei der Entrüstung geben … auch beim Herrman Hans-Peter.
Die Anforderung der EU verletzt das Grundgesetz der BRD, bzw. genügt diesem nicht.
Wie kann sich die EU dann anmaßen die Umsetzung der selbigen zu fordern?
Wenn ein Land einen Weg gehen will, der nicht mit EU-Vorgaben konform geht, dann MUSS das nach wie vor funktionieren, alles andere führt in die zentralistische Unfreiheit.
Ich war einst ein großer Sympathisant vom Gedanken eines einigen Europas (mit all seinen regionalen Besonderheiten), aber inzwischen habe ich größte Bedenken was diese EU-Vereinigung anbetrifft.
Diese EU geht – wieder mal – zuweit … das müssen doch inzwischen viele Menschen sehen … oder?
Welche Länder (Bayern, BW) das Zwangsgeld dann letztendlich größtenteils durch Abgaben an die BRD wieder zahlen müssten ist auch klar.
Ich bin gegen die sinnlose Vorratsdatenspeicherung, bis mir jemand schlüssige Beweise vorlegt, dass sie sinnvoll ist und meine Privatspähre damit nicht verletzt wird.
Und ich bin gegen eine EU, die sich in die inneren Angelegenheiten von Ländern mischt. Ich habe Angst, dass sich da eine EUdssr heranschleicht … sinnbildlich gesprochen.
Weiß-Blaue Grüße
Da Marcus
Freiheit für Bayern
Am 19. April 2011 um 17:40 Uhr
Da sieht man, was passiert, wenn man Verträge abschließt, die man nicht gelesen hat, z.B. den Vertrag von Lissabon.
Die Gesetze erläßt der Rat. Der Rat, das sind die jeweiligen Fachminister, für uns also der Friedrich. Ich werde den Verdacht nicht los, dass er hier anders spricht als in Brüssel. Noch ein Häuptling „gespaltene Zunge“ ?