Steuersünder-CD: Schäuble auf Steinbrücks Spuren
Die Bayernpartei kritisiert die Überlegungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, einem Informanten eine CD mit illegal beschaffte Kontodaten über angebliche deutsche Steuerhinterzieher in der Schweiz abzukaufen. Derartige Hehlergeschäfte kannte man bisher schon von Peer Steinbrück, für dessen imperialistische „Indianer und Kavallerie“-Rhetorik sich die meisten Deutschen immer noch schämen.
Selbstverständlich ist die Bekämpfung von illegaler Steuerflucht die Aufgabe eines Finanzministers. Aber auch, wenn dieses Vorgehen – wenige Millionen Schmiergeld für erhoffte 100 Millionen Euro Steuernachzahlungen – auf den ersten Blick nach einem guten Geschäft klingt, überschreitet man dabei eine Grenze.
Es besteht die Gefahr, dass hier ein ganzer Geschäftszweig aufgebaut wird und früher oder später nicht mehr nur echte Daten übergeben, sondern auch Konten erfunden werden, um unschuldige Bürger zu verleumden. Zudem widerspricht es jeder Rechtsstaatlichkeit, einem Verbrecher für seine Tat auch noch staatlichen Lohn zukommen zu lassen.
Es sollte nicht die Strategie einer demokratischen Regierung sein, Unrecht dadurch zu bekämpfen, dass man sich anderes Unrecht zunutze macht und fördert. Wenn Wolfgang Schäuble seinem Ruf als „Stasi 2.0″-Minister treu bleibt, übernehmen sonst vielleicht bald bezahlte Schlägertrupps das Verhören von Verdächtigen.




Am 31. Januar 2010 um 15:35 Uhr
„Wenn Wolfgang Schäuble seinem Ruf als „Stasi 2.0″-Minister treu bleibt, übernehmen sonst vielleicht bald bezahlte Schlägertrupps das Verhören von Verdächtigen.“
Sagt das nicht zu laut, die USa haben das mit Blackwater ja schon vorgemacht.
Am 31. Januar 2010 um 22:17 Uhr
Zitat aus http://landesverband.bayernpartei.de/ :
Steuersünder-CD: Schäuble auf Steinbrücks Spuren
31. Januar 2010
Die Bayernpartei kritisiert die Überlegungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, einem Informanten eine CD mit illegal beschafte Kontodaten über angebliche deutsche Steuerhinterzieher in der Schweiz abzukaufen. Derartige Hehlergeschäfte kannte man bisher schon von Peer Steinbrück, für dessen imperialistische „Indianer und Kavallerie“-Rhetorik sich die meisten Deutschen immer noch schämen.
Selbstverständlich ist die Bekämpfung von illegaler Steuerflucht die Aufgabe eines Finanzministers. Aber auch, wenn dieses Vorgehen – wenige Millionen Schmiergeld für erhoffte 100 Millionen Euro Steuernachzahlungen – auf den ersten Blick nach einem guten Geschäft klingt, überschreitet man dabei eine Grenze.
Es besteht die Gefahr, dass hier ein ganzer Geschäftszweig aufgebaut wird und früher oder später nicht mehr nur echte Daten übergeben, sondern auch Konten erfunden werden, um unschuldige Bürger zu verleumden. Zudem widerspricht es jeder Rechtsstaatlichkeit, einem Verbrecher für seine Tat auch noch staatlichen Lohn zukommen zu lassen.
Es sollte nicht die Strategie einer demokratischen Regierung sein, Unrecht dadurch zu bekämpfen, dass man sich anderes Unrecht zunutze macht und fördert. Wenn Wolfgang Schäuble seinem Ruf als „Stasi 2.0″-Minister treu bleibt, übernehmen sonst vielleicht bald bezahlte Schlägertrupps das Verhören von Verdächtigen.
Zitat Ende!
Eigene Anmerkung:
Verglichen mit der so genannten „Kronzeugenregelung“ bei der eine Person eines Verbrechens beschuldigt sein zu erwartendes Strafmass reduzieren kann, wenn er seine Mittäter durch Information über sie, der gerechten Strafverfolgung zuführt.
Der Einzige Unterschied zwischen der Kronzeugenregelung und einer gestohlenen Info – CD ist, dass man mit dem Ankauf von CDs als Beweise der Steuerhinterziehung eine eventuelle „Unrechtmässigkeit“ begeht in dem Moment wie die Bezahlung für die Beweismittel erfolgt und die Auslieferung der DC getätigt wird.
Bei der Kronzeugenregelung hat der „Lieferant“ der Informationen schon eine Straftat hinter sich, welche er mit den gelieferten Informationen einen Straferlass „einkaufen“ kann/will.
Eine DC mit Daten über gesetzliche Straftaten (enorme Steuerhinterziehungen und somit Straftäter) zu entwenden, noch dazu eine DC die nur einen verhältnismässig geringen materiellen Wert darstellt als verwerflichen Diebstahl hoch zu stilisieren, ist ein Hohn wenn man bedenkt, welche verwerfliche Straftaten (Schaden am deutschen Volk in enormer finanzieller Höhe) dadurch aufgedeckt bzw. an die Oberfläche der Öffentlichkeit kommt.
Dies als demokratische Partei eine „Überschreitung von Grenzen“ zu bezeichnen entfremdet mich der Bayernpartei in bedeutender Art und Weise und lässt meine ursprünglichen Sympathien für die Bayernpartei unter noch anderen für mich unverständlichen politischen Einstellungen, noch tiefer in den Keller absinken.
Es ist nicht unbedingt so abwegig mit dem Gedanken zu spielen, dass Personen oder den „gewissen Personen nahe liegende Kreise“ mit einer getätigten und erfolgreichen Kritik, eventuell als Adressant auf der CD, dann keine Strafverfolgung mehr zu befürchten haben.
Am 31. Januar 2010 um 23:46 Uhr
es ist schon schlimm genug dass der staat sich selbst immer mehr kompetenzen rausnimmt. aber dass er sich dann darüber hinaus auch noch verbrechern bedieent ist schon richtig abartig. da muss man sich fragen was wohl alsnächstes kommt
Am 1. Februar 2010 um 16:34 Uhr
@Robert Schiessl
Der Zweck heiligt ja bekanntlich nicht die Mittel. Ein „Rechtsstaat“ sollte nach meiner Meinung keine gestohlenen Daten für Millionensummen kaufen. Wie die Bayernpartei schon richtig erkannt hat, könnte daraus wirklich ein neuer Geschäftszweig entstehen, der sich mit professionelen Datenklau und deren Verkauf für ein gewisses „Honorar“ auszeichnet. Fakt ist: Datenklau ist illegal und das aus gutem Grund und schon deshalb sollte der Staat auf den Kauf verzichten. Außerdem entsteht ein viel erheblicher Schaden durch die Politiker, die z. B. durch Risikogeschäfte mit Banken gekonnt Milliarden Summen in Luft auflösen oder Westerwaves Millarden Geschenk an die Hoteliere.
Am 2. Februar 2010 um 10:09 Uhr
Antwort auf „EinBayer“ seinen Kommentar:
Jetzt zittern die reichen Steuer-Betrüger!
Steuerhinterzug ist eine Straftat und muß geahndet werden.
Die Echtheit von Daten kann unter gewissen Umständen ohne weiteres überprüft werden.
Die Verfolgung von Steuer-Betrügern durch „Kopfgeldprämien“ ist nichts anderes als der Hinweis bei der TV – Sendung XY ……. „Für die Mithilfe zur Ergreifung des Täters zahlt die Staatsanwaltschaft so und soviel Euro!“ In diesem Fall heiligt der Zweck die Mittel!
Es werden in anderen Situationen oft auch „Maulwürfe“ eingeschleust, um Straftaten zu ermitteln und aufzudecken.
Am 2. Februar 2010 um 13:51 Uhr
Schlafen die Steuerbehörden in Deutschland?
Wenn ein Staatsbürger Geld in der Schweiz anlegen kann, hat er das ja irgenwie zuvor verdient. Egal ob das Geld in Deutschland oder im Ausland erwirtschaftet wurde. Genau dabei hat der Fiskus nicht genau aufgepasst. Jetzt geht man her, kauft illegale, gestohlene Informationen und zeigt mit dem grossen Finger auf die Schweiz! Meiner Meinung nach unmöglich, von der Rechtssituation mal ganz abgesehen. Wie wäre es vielleicht mal mit einer Senkung des Steuerfusses und einer nachhaltigen Behördenwirtschaft in Deutschland? In der Schweiz zahlt man nämlich auch Steuern, nur eben nicht ganz so viel! Warum eigentlich?
Am 2. Februar 2010 um 15:35 Uhr
Kurt Ziegler Zitat:“Und wenn die Bayernpartei „etwas erkennt“, muß es noch lange nicht einer gesunden Logik entsprechen.“
Da haben Sie mich wohl falsch verstanden. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die etwas lesen und es sofort für bare Münze nehmen aber scheinbar haben Sie es so aus meinem Kommentar entnommen. Ein klassisches Missverständnis.
Kurt Ziegler Zitat: „“Datenklau“ welcher Straftaten aufdeckt darf keine Straftat sein.“
Wollen Sie damit sagen jeder hat das Recht in den Daten anderer rumzuschnüffeln um VIELLEICHT etwas zu finden. Ich dürfe also z. B. Ihren Computer hacken mit dem Vorwand Sie seinen möglicherweiße ein Steuerhinterzieher. Der Staat dürfe somit die Daten aller Bürgen durchsuchen, weil jeder ein potentielle Steuerverbrecher sein könnte, es könnte ja hier und dort ein Euro zu wenig bezahlt worden sein… Eine schöne Vorstellung! Willkommen in der Volksrepu.Chi…. in der Bundesrepublik Deutschland.
Am 3. Februar 2010 um 18:07 Uhr
Um das klarzustellen: Wir haben keinerlei Mitleid mit den Steuersündern.
Doch auch der Staat hat sich bei der Strafverfolgung an die Verfassung und die geltenden Gesetze zu halten.
Der Informant hat sich die Daten gegen geltendes Recht beschafft, bzw. ist bereit, diese gegen geltendes Recht an Dritte weiterzugeben. Sein einziges Ziel ist seine eigene persönliche Bereicherung. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit würde durch den Kauf der Daten verletzt, er wäre nach Meinung von diversen Verfassungsrechtlern grundgesetzwidrig. Manche sprechen sogar davon, dass sich die Regierung damit strafbar machen könnte.
Auch der immer wieder aufkommende Hinweis auf die Kronzeugenregelung geht ins Leere: Die Kronzeugenregelung darf nur zur Terrorismus- und Terrorabwehr und zur Aufdeckung von Taten innerhalb der organisierten Kriminalität angewandt werden. Steuerhinterziehung ist zwar ein schweres Delikt, aber mit diesen Straftaten keineswegs vergleichbar.
Am 28. Februar 2010 um 14:36 Uhr
Ich finde es gut und wrüde sofort kaufen =)