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Karlsruhe entmachtet sich selbst

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge mit älteren Personen gesprochen („Mangold-Urteil“). Das wäre an sich relativ unspektakulär, gäbe es nicht eine Besonderheit: Das höchste deutsche Gericht hat entschieden, nicht entscheiden zu wollen.

Der Sachverhalt wurde bereits in einem anderen Fall vom Europäischen Gerichtshof beurteilt. Dessen Rechtsansicht sei nun von den Gerichten der EU-Mitgliedsstaaten sklavisch anzuwenden, sofern nicht „das Handeln der Unionsgewalt offensichtlich kompetenzwidrig ist und der angegriffene Akt im Kompetenzgefüge zwischen Mitgliedsstaaten und Europäischer Union zu einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedstaaten führt“.

Wenn also nicht offensichtlich ist, dass die EU sich eine eigentlich den Mitgliedsländern zustehende Zuständigkeit angemaßt hat, hat Karlsruhe nichts zu melden. Eigentlich wäre es gerade die Funktion der Gerichte, Zweifelsfälle (in denen nicht gleich offensichtlich ist, welche Ebene zuständig ist) zu entscheiden. Diese sind aber nun der Kontrolle der nationalen Gerichte entzogen – eine derartige Selbstentmachtung des BVerfG ist wohl beispiellos.

Dabei gehen die Einschränkungen noch weiter: Sogar bei offensichtlicher Kompetenzwidrigkeit will Karlsruhe nur einschreiten, wenn diese illegale Bevormundung durch die EU „strukturell bedeutsam“ ist – einfache Rechtswidrigkeit reicht also nicht mehr.

Dieser richterliche Freibrief für die Europäische Union ist höchst bedenklich. Eigentlich sollte es die Aufgabe der Mitgliedsstaaten sein, die EU-Ebene im Gegenzug für die abgegebenen Kompetenzen politisch und rechtlich zu kontrollieren. Mit dieser BVerfG-Entscheidung wird die Kontrolle aber ausschließlich dem Europäischen Gerichtshof übetragen. Dass der EuGH seinerseits – vorsichtig gesagt – recht zentralistisch und EU-freundlich ausgerichtet ist, wird niemand bestreiten.

Die Bayernpartei bekennt sich seit ihrer Gründung 1946 zur europäischen Idee, plädiert aber für ein „Europa der Regionen“, das sich dem Prinzip der Subsidiarität unterordnet und nur Entscheidungen trifft, die über die Möglichkeiten der Einzelstaaten hinausgehen. Überschreiten die europäischen Organe diese Kompetenzen, dann müssen die Mitgliedsländer aber auch die Befugnis haben, hiergegen einzuschreiten und ihre Rechte zu schützen.

Eine Reaktion zu “Karlsruhe entmachtet sich selbst”

  1. da Heilmeier

    Über München sitzt Berlin, über Berlin sitzt Brüssel…
    Und solange das so ist bleibt kein Platz für Bayern, zumindest nicht als eigenständig agierendes Land. Die europäische Idee ist also zwar nett gemeint gewesen aber ehrlich gesagt kommt mir das vor wie ein 11 Gänge Menü mit verschiedensten lokalen Speisen. Wenn man alle Gänge dieses Menüs verrührt schmeckt man den Schweinsbraten einfach nimmer raus…
    Und das Recht sich zu beschweren dass einem der Einheitsbrei nicht schmeckt hat man auch nicht mehr. Im Gegenteil wird man sofort als rechtspublizistisch abgestempelt oder gar schlimmeres.
    Bayern sollte da schleunigst raus!