Bayernpartei: Änderungen bei der Privatinsolvenz nötig
Die Bayernpartei fordert weitreichende Änderungen beim Recht der Privatinsolvenz. Derzeit kann jede Privatperson ihre Schulden gerichtlich aufheben lassen, wenn sie sechs Jahre lang das über dem Pfändungsfreibetrag liegende Einkommen an die Gläubiger zahlt.
Der finanzpolitische Sprecher der Bayernpartei, Peter Fendt, führt hierzu aus:
„Es kann nicht angehen, dass die Bürger quasi dazu verleitet werden, sich zu überschulden, und dann nach sechs Jahren wieder bei null anfangen können. Denn wenn der Staat hier die Schulden erlässt, so nimmt er damit in Wirklichkeit den Gläubigern das Recht, ihre legitimen Ansprüche durchzusetzen.
Viele Ansprüche des Staates verfallen hingegen nicht, sondern können auch nach der Insolvenz noch durchgesetzt werden. Der kleine Handwerker oder der mittelständische Lieferant aber kann sein Geld oftmals abschreiben oder bekommt nur einen minimalen Anteil der eigentlichen Forderung.
Nicht selten führen Insolvenzen daher zu einem Domino-Effekt, durch den weitere Personen zahlungsunfähig werden. Hier muss die Politik gegensteuern!“
Der Vorschlag der Bayernpartei sieht daher die Abschaffung der Restschuldbefreiung zugunsten allmählich steigender Freibeträge vor: Wenn der Schuldner nach einigen Jahren mehr von seinem Einkommen behalten kann, der Gläubiger aber nicht gleich rechtlos gestellt wird, sei beiden geholfen. Außerdem solle nicht mehr nach zehn Jahren eine erneute Privatinsolvenz möglich sein; die Restschuldbefreiung soll jeder Person nur noch einmal gewährt werden können. In jedem Falle dürfe aber nicht der Eindruck entstehen, Überschuldung sei ein Kavaliersdelikt und lasse sich durch ein einfaches Verfahren in wenigen Jahren wieder ausbügeln.




Am 16. Dezember 2009 um 15:22 Uhr
Ich wusste gar nicht, dass es die Bayernpartei gibt.